Fiskalvertretung
Fiskalische Vertretung mit Vollmacht zur Fiskalverzollung mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung. Wir erklären Ihnen die Rechte und Pflichten dazu.
Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer
Entrichtung von Verbrauchssteuern bei der Einfuhr
Der Verbrauch von verbrauchsteuerpflichtigen Waren oder Verbrauchssteuerwaren unterliegt bei der Einfuhr der Steuer (Verbrauchssteuer). Zum Beispiel für Bier, Wein oder Spirituosen.
Zollager
Lagerung in einem Zolllager
In der Europäischen Union (EU) herrscht freier Warenverkehr. Bei der Einfuhr von Waren aus einem Land außerhalb der EU können diese zunächst unter Zollverschluss gelagert werden. Damit können Sie Einfuhrzölle (und andere Steuern) aufschieben oder vermeiden. Auch Einfuhrbeschränkungen und andere handelspolitische Maßnahmen greifen zu diesem Zeitpunkt nicht. Das verschafft Ihnen einen Wettbewerbsvorteil und eine höhere Gewinnspanne. Denn oft verlässt die Ware die EU wieder, um in anderen Teilen der Welt verkauft zu werden, oder Sie verzollen die Ware nur dann, wenn es Ihnen am besten passt.
Ein Zolllager als kostengünstiges Vertriebszentrum
Nicht-EU-Waren können zeitlich unbegrenzt in einem Zolllager, z.B. im eigenen Auslieferungslager, gelagert werden. Um die finanziellen Vorteile eines Zolllagers nutzen zu können, benötigen Sie allerdings die Genehmigung vom Zollamt.