24/7 Zollabwicklung
am Flughafen Wien (Vienna International Airport)
Wir verzollen Ihre Luftfracht-, Seefracht- oder LKW- Sendung so schnell als möglich.
Nach Ankunft des Fluges und erfolgter Entladung ihrer Sendung durch die Flughafen Wien AG können wir sofort mit der Zollabfertigung starten. Wir befassen uns mit allen Problemen um Ihre Waren schnellstmöglich und den Zollbestimmungen entsprechend durch den Zoll zu bringen.
Einfuhren in die EU und Ausfuhren aus der EU
Cargo Clearing Service GmbH
EORI-Nummer ATEOS1000000231
UID-Nummer ATU64903607
Wir sind AEO-F (Authorised Economic Operator) zertifiziert
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter – AEO Bewilligung ATAEOF183GRV91
Zollrechtliche Vereinfachungen (AEOC) und Sicherheit (AEOS)
Reglementierter Beauftragter CARGO-Security des Bundesministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Alphanumerische Identifizierung: AT/RA/ 00082-01
Wir verfügen über alle notwendigen Zollrechtlichen Bewilligungen.
Extrem schnell
Wir können alle notwendigen Zolldokumente im Voraus vorbereiten, daher können wir mit der Zollabfertigung Ihrer Fracht schnellstmöglich nach der Ankunft beginnen.
24 Stunden am Tag
Wir arbeiten falls notwendig rund um die Uhr. Wir sind bereit, unsere Arbeit zu tun, wann immer Sie uns brauchen. Selbst wenn Ihre Fracht spät in der Nacht ankommt.
Reichhaltige Erfahrung
Wir sind seit über 14 Jahren tätig, was eine Garantie für höchste Qualität und Kompetenz ist, um schwierige Situationen zu bewältigen.
Wir gehen alle Probleme an
Am Flughafen haben wir eine Vielzahl wertvoller Kontakte aufgebaut. Wenn es irgendein Problem mit Ihrer Fracht oder Fluggesellschaft gibt, können wir uns an die richtigen Personen wenden, um das Problem zu lösen.
Sehr geehrte Kundin,
Sehr geehrter Kunde,
wir informieren Sie heute über zwei wichtige Themen, die Auswirkungen auf den internationalen Warenhandel haben:
CBAM-Verordnung
Mit 1. Oktober 2023 trat mit der CBAM-Verordnung (Carbon Border Adjustment Mechanism) ein Klimaschutzinstrument der Europäischen Union in Kraft, welche unterschiedliche Verpflichtungen für österreichische Wirtschaftsbeteiligte beim Import definierter Warengruppen vorsieht. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die CARGO CLEARING SERVICE GMBH die „CBAM-Berichtspflichten für Einführer lt. CBAM-VO“ nicht für Sie übernehmen kann.
Weiterführende Informationen zum CO2-Grenzausgleichssystems finden Sie unter diesen Links:
Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) (bmf.gv.at)
CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism - WKO.at
Russland Sanktionen
Am 23. Juni 2023 hat die Europäische Union das 11. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Dieses beinhaltet ein Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse, die aus russischen Vormaterialien hergestellt wurden.
Importeure müssen seit dem 30. September 2023 Nachweise über die Herkunft der eingesetzten Eisen- und Stahlerzeugnisse vorlegen.
Bitte setzen Sie sich mit uns unter der Email Adresse office@c-c-s.co.at in Verbindung, falls Sie als regelmäßiger Importeur dieser Waren Ihre Sendungsabfertigung beschleunigen möchten.
Weiterführende Informationen zu den Sanktionen finden Sie hier:
Zoll & Ukraine/Russland (bmf.gv.at)
Bei allgemeinen Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Österreich.